Montag, 11. März 2019
Katholisches Rechtsverständnis im Praxistest.
In einer katholischen Kirche die tatsächlich im Vollbetrieb ist.

Ein Mann betritt den Beichtstuhl.

Der Sünder: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Der Herr Monsignore: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit.
Der Sünder: Genau. Deswegen bin ich ja da.
Der Herr Monsignore: Sprich mein Sohn.
Der Sünder: Der Goadfather würde sich in echt alle Finger abschlecken, wenn sie tatsächlich mein Vater wären.
Der Herr Monsignore: Wir sind alle Geschöpfe Gottes.
Der Sünder: Sicherlich. Sicherlich. Da bin ich ganz bei ihnen.
Der Herr Monsignore: Wann war deine letzte Beichte.
Der Sünder: 1982. Da hatte ich in Stenografie ein „Nicht Genügend“. Ich hielt das für eine ziemliche Schweinerei. Zur Bewältigung dieser Schande habe ich zu unflätigen Worten gegriffen. Welcher Junge südlich der Frau wollte 1982 schon Sekretärin werden.
Der Herr Monsignore: Fahr fort mein Sohn, fahr fort.
Der Sünder: Nix lieber als das Herr Monsignore, glauben sie mir. Nur häng ich hier in der Bronx fest. Ist wohl die Strafe für mein sündiges Leben.
Der Herr Monsignore: Dann sprich mein Sohn, sprich und mach dich frei. Gott wird sich deiner Erbarmen, in deiner ganzen Hinfälligkeit und dich von allen Sünden freisprechen. Was liegt dir auf dem Herzen.
Der Sünder: Als ich lass das Übergewand lieber an Herr Monsignore. Nix für ungut. Als ich heute auf die Bim gewartet habe, hatte ich unkeusche Gedanken. Da wollte ich in Gedanken der Schwabbi an die Wäsche. Also tatsächlich nur an der Wäsche. Die Wäsche der Schwabbi stammt aber noch aus den frühen Achtzigern. Natürlich nichts mit Spitze und Seide. Sondern eher was fürs Sofa. Dafür schäme ich mich. Das ist sexistsich.
Der Herr Monsignore: Spricht weiter mein Sohn. Nur zu. Der heilige Geist wird über dir kommen. Nee über dich kommen.
Der Sünder: Sonst habe ich eigentlich nix zu beichten.
Der Herr Monsignore: Wie? Du hast seit den Achtzigern nichts mehr Sündiges getan. Weder in Worten noch Taten?
Der Sünder: Doch, doch. Da sitzen wir morgen noch hier. Nur ist das Zeug, einiges davon ist wirklich ziemlich disgustung, inzwischen längst verjährt. Ka Spaß.

Die zivilrechtliche Verjährung ist ein Rechtsinstitut, die einen Schuldner nicht von seiner Schuld befreit sondern lediglich von seiner Haftung. Kirchliche Rechtsträger sollen sich in Schadensersatzprozessen wegen sexuellen Missbrauchs durch ihre Fix-Angestellten recht oft darauf berufen.

Ende.

... link (4 Kommentare)   ... comment