Donnerstag, 8. Februar 2018
Brandaktuell und Zukunftstauglich
Frage. Wenn sich eine staatliche Spionagesoftware, gewissermaßen entstaatlich und Flüge wird und sich dann zu einer Erpressersoftware weiterentwickelt, wie WannaCry, eine Software die ursprünglich von der NSA genützt wurde, die denen von der NSA dann aber aus welchen Gründen auch immer abhandenkam, woraufhin sich dann mein PC nicht mehr einschalten lässt, wenn ich nicht sehr zeitnah eine staatliche Summe an Unbekannt überweise. Kann ich den mir entstandenen Schaden dann von der Steuer absetzen, auch wenn ich jetzt keinen schriftlichen Beleg habe? Oder muss ich da einen konkreten Nachweis erbringen, wie derzeit bei Zöliakie mittels Befund, halt ein Handy-Foto vom PC, das die entfleuchte Spionagesoftware aus einem EU-Binnenmarktland stammte oder gar von der FPÖ kommt? Was ist wenn das Spionagezeug russischen Ursprungs ist? Bekomme ich dann nix zurück weil die Russen derzeit auf der Sanktionsliste stehen?

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